Gestickte Logos in Grossformat. |
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Wir sticken Ihr Logo in Großformat
Sticken ohne Grenzen in jeder Größe. Rechts oben 1 Qm. 1/4 Qm und. ca 35cm
Es ist möglich ein Motiv sehr groß zu sticken.
Dabei wird die Stickfeldgröße der Maschine fast voll ausgenutzt. Z.B. ca.
50x50 cm. mit beliebig vielen Rastern. Die Trennlinien sind beim
gesticktem Original nur ganz gering sichtbar. Die Kachelplatten bestehen aus Schaumverbundplatten welche extrem leicht sind. Sie werden mit dem bestickten Stoff bezogen. Die Wandbefestigung kann deshalb mit selbstklebendem Klettband gut haftend erfolgen. Zu Bedenken ist das die Programmierzeit, vor allem aber die Stickzeit sehr lange dauern kann und deshalb aufwendig und relativ teuer ist. So ein Großformat kann je nach Größe bis zu mehreren Millionen Stiche haben. Die Farbe vom Stoff der Kacheln kann beliebig gewählt werden. Das kann Ihr Logo sein, oder Ihre Lieblingsdarstellung z.B. in der Empfangshalle oder Ausstellung . Wir prüfen Ihre Anfrage sehr detaliert und werden die beste Lösung finden. Dann machen wir ihnen ein Angebot und Vorschläge. Nach der Pogrammierung (vor dem sticken) der Stickdaten erhalten Sie ein Vorschaubild. Kosten sparen: Wenn wir nur sticken und Sie selbst den Stoff auf die Kacheln beziehen (mit Anleitung) da lässt sich Geld sparen. Das Entscheiden Sie. Alle Logos auf dieser Webseite produzieren wir nicht und sind auch nicht gestickt als Ware zu verkaufen. Wir sticken nur Ihr Logo auf Anfrage. Alle Logos und Bilder auf dieser Seite dienen nur als Beispiel sonst nichts. Einige Bilder und Logos sind als kostenloses (free) Angebot entnommen. Sollte trotzdem jemand Rechte an einem der Abbildungen haben, entfernen wir dieses sofort, oder lizensieren es beim Inhaber. Kontaktpflicht vor Abmahnung: Wenn jemand Ansprüche geltend machen will die wettbewerbs oder markenrechtliche Angelegenheiten betreffen, bitten wir um umgehende Kontaktaufnahme zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten und Kosten. An dieser Stelle sagen wir jetzt hier schon verbindlich Abhilfe zu so das eine Wiederholungsgefahr ausgeschlossen ist. Eine trotzdem eingehende Kostenforderung / Abmahnung durch einen Anwalt weisen wir wegen Nichtbeachtung der Schadenminderungspflicht zurück. Sollten trotzdem Forderungen gegenüber uns aufrechterhalten werden, beantworten wir das umgehend mit einer negativen Feststellungsklage.
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